Ehrenordung


§ 1 Ehrungen

Zur Würdigung besonderer Verdienste um den Sport kann der Sportverband Neustadt an der Weinstrasse e. V. folgende Ehrungen verleihen:
a) die Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold
b) das silberne Weinblatt
c) der/die Ehrenpräsident

§ 2 Ehrennadeln

(1) Die Ehrennadel kann in der Regel an Personen verliehen werden, die sich durch langjährige, verdienstvolle Mitarbeit im Sportverband Neustadt an der Weinstrasse e. V. ausgezeichnet haben:

a) Für 10 Jahre Vorstandstätigkeit, aktive Mitarbeit oder als Sportler wird Bronze verliehen an die:
- Mitglieder eines Vereinsvorstandes
- Mitglieder eines Verbandsvorstandes (auf Landes- und Bundesebene)
- aktive Mitarbeiter mit besonderem Engagement
- aktive Sportler mit besonderer Leistung
- Personen, die sich um den Neustadter Sport verdient gemacht haben

b) Silber wird verliehen an Personen, die sich mit herausragenden Leistungen um den Neustadter Sport verdient gemacht haben.

c) Gold wird verliehen an Personen, die sich durch überragende Verdienste um den Neustadter Sport verdient gemacht haben.


(2) Vorschlagsberechtigt sind die dem Sportverband Neustadt an der Weinstrasse e. V. angeschlossenen Mitgliedsvereine sowie der Vorstand. Die Entscheidung über die Verleihung trifft der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

§ 3 Das silberne Weinblatt

(1) Das silberne Weinblatt kann verliehen werden an aktive Sportlerinnen und Sportler der Mitgliedsvereine oder Neustadter Bürger in den Kategorien
- Sportler des Jahres
- Sportlerin des Jahres
- Mannschaft des Jahres
- Jugendsportler/-in des Jahres
- Seniorensportler/-in des Jahres
- Behindertensportler/-in des Jahres

(2) Vorschlagsberechtigt sind die dem Sportverband Neustadt an der Weinstrasse e. V. angeschlossenen Mitgliedsvereine, der Vorstand sowie die Neustadter Bürger. Die Anträge müssen ausführlich begründet sein.

(3) Über die Verleihung entscheidet der Vorstand sowie Vertreter der Stadt Neustadt und der Neustadter Presse. Sie wird im Rahmen einer Veranstaltung vorgenommen.

§ 4 Ehrenvorsitzender

Für eine über die überragenden Verdienste und Leistungen hinausgehende Tätigkeit als Vorsitzender des Sportverbandes Neustadt an der Weinstrasse e. V. kann er/sie nach Ausscheiden aus dem Amt zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Vorschlagsberechtigt sind der Vorstand oder die Mitgliedsvereine. Über die Ernennung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Durch Ernennung entstehen keine Pflichten oder Rechte.

§ 5 Urkunden

Für die vorgenannten Ehrungen werden Urkunden ausgestellt.

§ 6 Widerruf von Ehrungen

Ehrungen können durch den Vorstand bzw. beim Ehrenpräsidenten durch die Mitgliederversammlung widerrufen werden, wenn sich der Ausgezeichnete als nicht würdig erweist. Auszeichnung und Urkunde sind nach schriftlicher Aufforderung an den Vorstand zurückzugeben.

§ 7 Inkrafttreten

Die Ehrenordnung des Sportverbandes Neustadt an der Weinstraße e. V. tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 21.04.2010 in Kraft.

Michael Leim
Vorsitzender

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